BAföG-Bescheinigungen

Ab sofort müssen die Bescheinigungen der Leistungen im Fach Bildungswissenschaften im Regelfall nicht mehr über das Formblatt 5 attestiert werden. Sie legen dem BAföG-Amt lediglich die Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen (digital als zertifizierte pdf-Datei vom Zentralen Prüfungssekretariat) vor. Wir hoffen, auf diese Weise ein für alle Beteiligten unkomplizierteres Verfahren anbieten zu können. Diese Regelung gilt ausdrücklich für das Fach Bildungswissenschaften. Ob eine solche auch für die von Ihnen studierten Fächer vorliegt, müssten Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung in Erfahrung bringen.

Die Anerkennungsbeauftragten unseres Instituts werden nur noch in Zweifelsfällen in die Prüfung der Leistungen einbezogen. In diesen Einzelfällen können BAföG-Bescheinigungen je nach Studiengang von folgenden am Institut tätigen Professor:innen in ihren Sprechstunden abgezeichnet werden. Infos zu den Sprechstundenzeiten und -formaten finden Sie auf den jeweiligen Homepages. Hierzu benötigen Sie dann einen Leistungsausdruck, den Sie über PAUL abrufen können. Das Formblatt 5 "Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG" steht hier zum Download zur Verfügung.

Bafög-Beauftragte