BAföG

Ab sofort gilt folgende Regelung:

  • B.Ed.-Studierende, deren Studienfächer komplett in der Fak. f. Kulturwissenschaften angesiedelt sind, wenden sich mit ihren BAföG-Formularen ab sofort an ihr Prüfungssekretariat (Frau Jakobi, Frau Lemmens).
  • ZFBA-Studierende wenden sich an das für sie zuständige Prüfungssekretariat (Frau Paulus-Frick oder Herrn Fornefeld).